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31 Richter nach Kehl abgeordnet
Überprüfung der Festnahmen von Demonstranten / Richterlicher Bereitschaftsdienst rund um die Uhr
Das Landgericht Offenburg hat für den Nato-Gipfel 31 Richter an das Amtsgericht Kehl abgeordnet. Sie sollen ab heute, Samstag, bis 5. April die fünf Kehler Richter unterstützten. Sie überprüfen, ob Polizeibeamte bei den Demonstrationen mutmaßliche Randalierer zu Recht festgenommen haben.
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© Christian Schäfer
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Das mittlerweile leer stehende Kehler Gefängnis wird als Zwischenstation genutzt für beim Nato-Gipfel von der Polizei Festgenommene, bis ein Richter entschieden hat.
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28.03.2009 - Kehl. Die wegen des Nato-Gipfels nach Kehl geschickten zusätzlichen 31 Richter kommen aus dem gesamten Amtsgerichtsbezirk Offenburg, und zwar aus Oberkirch, Gengenbach, Wolfach und Lahr. Das teilte der Präsident des Offenburger Landgerichts, Roland Stumpp, der Kehler Zeitung auf Anfrage mit Vorgesehen ist, dass jeweils ein Richter im Kehler Amtsgericht Bereitschaft hat. Dieser kann bei Bedarf weitere Kollegen anfordern.
Zwei-Schicht-Betrieb
Geregelt ist dieser richterliche Bereitschaftsdienst im Zwei-Schicht-Betrieb rund um die Uhr: von acht Uhr früh bis 20 Uhr abends und von 20 Uhr bis acht Uhr in der Früh.
»Sollte es heiß hergehen, können im Kehler Amtsgericht neun Richter gleichzeitig arbeiten«, sagt Stumpp. Jedem Richter wird jeweils ein Urkundsbeamter zur Seite gestellt. Das Amtsgericht sei dafür personell und technisch ausgestattet. Die Richter wurden nach Kehl abgestellt, um die Gründe zu überprüfen, die die Polizei für die Festnahme eines Demonstranten liefert. Im Juristendeutsch heißt das »Ingewahrsamnahme«. Laut Rechtsprechung muss diese richterliche Überprüfung unverzüglich nach der Festnahme geschehen, spätestens aber nach drei Stunden.
Dies hätten Gerichte nach den Vorfällen rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 in Urteilen bekräftigt, sagt Stumpp. Damals hielt die Polizei Demonstranten zum Teil erheblich länger als die drei Stunden in Polizeigewahrsam, ohne dass ein Richter dies überprüfen konnte.
Die in Kehl in Polizeigewahrsam genommenen Demonstranten werden bis zur richterlichen Überprüfung in dem ehemaligen, nun leer stehenden Kehler Gefängnis neben dem Amtsgericht untergebracht
In Kehl entscheiden die Richter darüber, ob festgenommene Demonstranten in den so genannten »polizeilichen Langzeitgewahrsam« genommen werden. Hierbei handelt es sich laut Stumpp um eine »Gefahrenabwehr«. Der Langzeitgewahrsam werde dann angeordnet, wenn weiter Störungen zu befürchten seien. »Dies muss jeder Richter aber im Einzelfall entscheiden.«
Die Demonstranten, gegen die ein Richter in Kehl Langzeitgewahrsam anordnet, werden in das Rastatter Gefängnis gebracht. Dort wurden 60 Plätze für Langzeitgewahrsam eingerichtet. Die in der Barockstadt untergebrachten Untersuchungshäftlinge waren in den vergangenen Tagen deswegen in andere Anstalten verlegt worden – nach Mannheim, Pforzheim oder Freiburg beispielsweise.
Außerdem wird in Kehl rund um den Nato-Gipfel ein Staatsanwalt aus Offenburg bei der Polizei in Kehl stationiert sein. Er soll aufgrund der Angaben der Polizei entscheiden, ob möglicherweise Straftaten wie Landfriedensbruch vorliegen und deswegen eine Strafverfolgung notwendig ist oder die Beweise dafür nicht ausreichen.
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