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Für Infostände steht Ampel auf grün
Stadtverwaltung fehlt rechtliche Handhabe gegen Scientology-Werber auf Kehler Straßen
So mancher Passant in Kehl senkt den Blick, wenn er einen Infostand entdeckt. Bloß nicht angesprochen werden. Nicht immer gelingt die Taktik und spätestens wenn die Grenze von Information zur Belästigung überschritten ist kommt die Frage auf: Dürfen die da stehen? Dies hat sich auch ein Stadtrat gefragt. Der Anlass war Scientology.
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© Gerd Birsner
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Grüne Ampel für Grünes: Nicht in Frage gestellt ist der Blumenstand auf dem Kehler Marktplatz. Weniger blumenreiche Stände auf oder um den Marktplatz herum sind manchem Stadtrat eher ein Dorn im Auge.
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14.06.2007 - Kehl. Justitia soll blind sein und ohne Ansehen der Person für Gerechtigkeit sorgen. Für Bürger des modernen Rechtsstaats eine Selbstverständlichkeit, die aber gelegentlich gegen ihre Vorstellungen ausfallen kann. Davon können die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde im Kehler Rathaus ein Lied singen Sie erlauben Infostände in der Fußgängerzone – egal, ob die Diakonie alte Bücher verkauft oder die Scientology-Organisation, eine Sekte, die in Baden-Württemberg unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand, auf Mitgliederfang geht.
Nicht nur die Scientology-Werber, die an ihren Ständen Passanten oft zu Persönlichkeitstest bitten, haben Karim Said, Vorsitzender der Kehler CDU, zu einer Anfrage vor dem Gemeinderat motiviert. Kann die Stadt solche Stände verhindern? Aggressive Werber, etwa von Automobilclubs, findet der Stadtrat beim Hauptstraßen-Bummel keineswegs angenehm. Deshalb wollte er eine Diskussion anstoßen, sagte er der Kehler Zeitung.
Schwierige Diskussion
Die Diskussion könnte beendet sein, bevor sie richtig begonnen hat. Offenbar ist so ein Infostand nicht so einfach zu verbieten. Sondernutzung heißt das Stichwort, über das sich so manche Verwaltungsjuristen den Kopf zerbrochen haben. Grundsätzlich geht es darum, dass die Stadtverwaltung die Benutzung der öffentlichen Straßen erlaubt, auch wenn die Straße ganz anderen Zwecken als dem Fußgänger-, Fahrrad- oder Autoverkehr dient. Dies genehmigt Gerlinde Ulrich vom Straßenverkehrsamt.
Ihr fallen keineswegs nur Infostände als Beispiele ein
Bauschuttcontainer oder ein Umzugswagen auf der Straße, ein Gerüst, das den Platz auf dem Trottoir verringert oder ein Kleiderständer vor der Ladentüre – all dies gehört nicht zum Straßenverkehr, sie entziehen ihm Platz.
Das gilt auch für Infostände. Im vergangenen Jahr hat Ulrich 22 genehmigt. Vier davon kamen von der Psycho-Sekte der Scientologen, von rechten Parteien waren noch keine Anträge dabei. Ihnen hätte Ulrich nur dann mit einem Nein auf ihren Antrag antworten können, wenn sie das mit den Straßenrecht hätte begründen können, das solche Sondernutzungen vorsieht.
»Wir erlauben Infostände bei eingetragenen Vereinen«, sagt Ulrich. Dazu gehört auch die Scientology-Sekte, deren Stuttgarter Ableger in Kehl den Antrag gestellt hatte. Wie andere Vereine oder karitative Organisationen durfte Scientology auf ein paar Marktplatz-Quadratmetern ihren Tisch aufstellen und um Interesse buhlen. »Sie mussten Auflagen erfüllen, wie andere Antragsteller auch«, sagt Ulrich.
Dazu gehört, dass Fußgänger und Radfahrer problemlos vorbeikommen, Verkehrsschilder sichtbar und Lautsprecher von vornherein zu Hause bleiben. Über die Ziele der Organisation macht sich Ulrich zumindest als Beamtin keine Gedanken. Allenfalls bei der Frage, ob die Gebühren fällig werden kommen die Beweggründe der Organisationen ins Spiel. Ulrich kann bei öffentlichem Interesse von Gebühren absehen. »Scienology hat bezahlt« erklärt sie.
Gratwanderung
Wie schwierig die Gratwanderung zwischen gerichtsfester Entscheidung und Zurückdrängung unliebsamer Werber ist, musste Karlsruhe erleben (Siehe Interview auf dieser Seite). In so manchen Amststuben tun sich Fachleute schwer damit, mit den Mitteln des Straßenrechts Infostände unliebsamer Organisationen von der Straße zu holen. Auch im Straßenrecht ist ist Justitia blind – zu Recht.
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