20.06.2007 - Offenburg. »Irgendwann trifft er mit seinen Schüssen noch unschuldige Kinder. Der Schul- und Kindergartenweg verläuft genau vor seinem Haus«, äußerten Nachbarn des Angeklagten gestern im Offenburger Amtsgericht ihre Bedenken. Ein 68-jähriger Rentner musste sich vor Richterin Ute Körner verantworten Der Vorwurf: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Er soll Jagd auf Katzen gemacht haben.
Der Offenburger wurde von der Richterin zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt. Zudem zog das Gericht sein Luftgewehr der Marke »Diana« Kaliber 4,5 Millimeter ein. Staatsanwältin Beatrix Schwanz hatte nur eine Geldstrafe von 2400 Euro gefordert.
Sie wirft dem gelernten Gipser vor, von Juni 2003 bis März 2006 aus Übermut auf seinem Grundstück gezielt auf Katzen geschossen zu haben. Dabei habe er nachweislich in sechs Fällen Katzen verletzt. Ein Tier sei an den Folgen gestorben, weitere mussten eingeschläfert werden.
Der Angeklagte gab zu, auf mehrere Katzen geschossen zu haben. »Ich habe grundsätzlich nichts gegen Katzen. Als sie mir aber immer wieder meinen Garten mit Kot und Urin verschmutzt haben, habe ich nach Jahrzehnten die Nerven verloren«, verteidigte der Beschuldigte sich vor Gericht. Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung erst kleinlaut in geduckter Körperhaltung. Im Verlauf der Verhandlung wurde er immer emotionaler und laut-
starker. Schließlich kam es sogar zu einigen Wortgefechten mit den im Gerichtssaal anwesenden Nachbarn.
Dabei musste die Richterin Körner einschreiten und für Ruhe sorgen. Sie las dem Angeklagten vor Gericht mehrmals die Leviten. »Das kann nicht die richtige Lösung sein, auf die störenden Katzen zu schießen
Herumstreunende Tiere lassen sich nun einmal nicht kontrollieren. Ein Eimer kaltes Wasser wäre legal und genauso wirksam gewesen«, meinte sie in Richtung des
68-Jährigen. Vor Gericht sagte auch der 46-jähriger Nachbar des Angeklagten aus. Er hatte zwei angeschossene Katzen zu beklagen. Er habe sich in seiner Wohngegend nach dem Täter umgehört, wisse aber erst seit der Gerichtsverhandlung, um wen es sich handele. Ähnlich erging es einem 50-Jährigen, dessen Katze ebenfalls angeschossen worden war. Auch er hatte den Täter nicht auf eigene Faust ermitteln können.
Zivilklage angekündigt
Der dritte Zeuge, ein
21-jähriger Zahntechniker, hatte im März 2006 mit seinen Beobachtungen für die Aufklärung des Falles gesorgt. Seitdem hatten die Angriffe auf Katzen schlagartig aufgehört. »Auf einmal hörte ich einen Schuss, dann lief eine schwarze Katze über die Straße und ein Fenster vom Haus des Angeklagten wurde geschlossen. Dies teilte ich der Polizei mit«, erinnerte er sich.
Ein 44-jähriger Offenburger Polizeihauptmeister hatte die Tatwaffe bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt: »Der Angeklagte händigte uns zuerst eine falsche Waffe aus. Schließlich fanden wir aber hinter seinem Sofa die Tatwaffe«, sagte er vor Gericht.
Die Geschädigten planen nun auch noch eine Zivilklage, um Schmerzensgeld zu fordern.
|