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Chemische Belastung bei mehreren Trinkwasser-Versorgungen im Kreis
Abbauprodukt von Pflanzenschutzmittel gefunden / Landratsamt: Keine Gefährdung der Gesundheit
An neun Entnahmestellen in Ortenauer Trinkwasserversorgungen wurden Grenzwertüberschreitungen beim dem Pflanzenschutzmittel-Abbauprodukt DMSA gefunden. Wie das Landratsamt mitteilte, besteht aufgrund der relativ geringen Konzentration trotzdem für die Bevölkerung keine gesundheitliche Gefährdung.
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21.04.2007 - Ortenau. Das erst seit November vergangenen Jahres bekannte aus einem Pflanzenschutzmittel entstehende Abbauprodukt DMSA (N,N-Dimethyl-Sulfamid) ist nach der Entnahme von Grund- und Trinkwasserproben auch bei mehreren Trinkwasserversorgungen in der Ortenau gefunden worden Bei den gemessenen Konzentrationen besteht nach derzeitigen Erkenntnissen für die Verbraucher in der Region allerdings keine Gefährdung der Gesundheit, wie das Landratsamt Ortenaukreis gestern mitteilte.
Das Umweltbundesamt hält den Stoff in einer Konzentration von bis zu zehn Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser auch bei langjährigem Gebrauch für unbedenklich. Dieses Limit ist in einem so genannten Maßnahmewert festgehalten, wenn gleichzeitig Vorkehrungen zur Absenkung der Konzentration eingeleitet werden.
Neun Orte betroffen
Allerdings liegt der auf dem »Vorsorgedenken« basierende Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte deutlich tiefer bei nur 0,1 Mikrogramm. Dieser Grenzwert wurde nach Angaben des Landratsamtes an neun Entnahmestellen im Kreis überschritten (s. unterlegten Artikel »Überschreitung der Grenzwerte« rechts). Die höchsten Konzentrationswerte wurden in Offenburg und Schutterwald gemessen.
Allerdings liegen nur die Ergebnisse einer ersten am 4. April durchgeführten Untersuchung vor. Noch nicht bekannt sind die Resultate eine zweiten Mess-Serie vom 10. und 11. April. Wie ein Experte des Landratsamtes gestern allerdings der Mittelbadischen Presse erklärte, rechne man nicht mit wesentlichen Veränderungen.
DMSA entsteht aus dem Pflanzenschutzmittelwirkstoff »Tolylfluanid«
Dieses Mittel gegen Pilzerkrankungen fand bisher im Wein- und Obstbau sowie in anderen Sonderkulturen Verwendung, wurde aber auch in häuslichen Kleingärten benutzt.
Die betroffenen Wasserversorger werden in kürze die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Verbreitungsgebieten mit einer Bekanntmachung über die Überschreitung des Grenzwertes direkt informieren. Aufgrund der als gesundheitlich unbedenklich eingeschätzten Konzentrationen wird das Landratsamt Ortenaukreis den Wasserversorgern mit DMSA-Grenzwertüberschreitungen demnächst eine nach der Trinkwasserverordnung mögliche so genannte Zulassung der Abweichung erteilen. Diese berechtigt die Wasserversorger dazu, auch weiterhin Trinkwasser an ihre Kunden abzugeben.
Diese Ausnahmegenehmigung ist für eine Dauer von drei Jahre gültig. In dieser Zeit wird man durch verstärktes Proben die Konzentrationen von DMSA überprüfen. Durch regelmäßige Fachkontrollen des Amtes für Landwirtschaft wird zudem das inzwischen in Baden-Württemberg erlassene Anwendungsverbot von Tolylfluanid in Wasserschutzgebieten überwacht.
Verbesserung erwartet
Durch das Ausbringungsverbot und die damit erwartete Verdünnung des Pflanzenschutzmittels in Boden und Grundwasser erwartet man bei der Kreisverwaltung eine signifikante Verringerung der DMSA-Konzentrationen im Trinkwasser in den kommenden drei Jahren.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass keinerlei Einschränkungen für den Gebrauch des Wasser bestehen. Die Trinkwasserentkeimung mittels Ozonierung, bei der aus DMSA gesundheitsgefährdende Nitrosamine entstehen, kommt im Ortenaukreis bei keinem Wasserversorger zum Einsatz.
Bei weiteren Fragen erteilt das Landratsamt Auskünfte. Interessenten erreichen die Fachleute unter der Telefonnummer 0781/805-9668.
Überschreitung der Grenzwerte: An neun Entnahmestellen bei folgenden Wasserversorgungen im Ortenaukreis wurde nach den bisher vorliegenden Ergebnissen der Grenzwert für die DMSA-Konzentration ovn 0,1 Mikrogramm pro einem Liter Trinkwasser überschritten:
? Wasserversorgung Kippenheim im Ortsnetz Kippenheim
(0,26 Mikrogramm/Liter);
? Wasserversorgung Südliche Ortenau in den Ortsnetzen
Mahlberg (0,13), Orschweier (0,13), Rust (0,13) und Rings-
heim (0,14);
? Wasserversorgung Offenburg (1,53) mit allen Ortsnetzen;
? Wasserversorgung Stadtwerke Achern (1,13 mit den Orts-
netzen Achern, Oberachern und Fautenbach;
? Wasserversorgung Zweckverband Vorderes Renchtal
(1,45) mit Oberkirch und allen Stadtteilen;
? Wasserversorgung Schutterwald (1,53) mit den Ortsnet-
zen Schutterwald, Höfen und Langhurst;
? Wasserversorgung Ortenberg/Ohlsbach (0,98) mit beiden
Ortsnetzen.
Keine Grenzwertüberschreitungen wurden bei den Wasser-
versorgungen Lahr (Badenova), Kappel-Grafenhausen, Frie-
senheim, Hohberg ermittelt.
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