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Monopol der Mütter gebrochen
Verein »Väteraufbruch für Kinder« hofft, dass Diskriminierung unverheirateter Väter baldiges Ende hat

Längst überfällig: Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland die Diskriminierung unverheirateter Vätern bescheinigt. Für den »Verein für Väteraufbruch für Kinder« in Karlsruhe war bei der Urteilsverkündigung Vatertag – und das im Dezember.
autor: michael haß

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© Patrick Pleul

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem deutschen Single-Vater im Kampf um sein Mitspracherecht bei der Sorge um seine Tochter den Rücken gestärkt: Auch in der Ortenau kämpfen Männer um das Recht, sich um ihre Kinder kümmern zu dürfen.


14.12.2009 - Offenburg. Für Franzjörg Krieg, Vorsitzender des »Vereins für Väterrechte« in Karlsruhe, ist das Urteil »eine schallende Ohrfeige für den deutschen Rechtsstaat.« Bei rund 200 000 Scheidungen mit Kindern und rund 100 000 Trennungen nichtehelicher Eltern sei das Urteil für Krieg längst überfällig Krieg lebte mit der Mutter seiner beiden Töchter 17 Jahre lang nicht ehelich, aber »ehegleich« zusammen. Seine Erfahrung: »Nach der Trennung wurde ich wie nach einem One-Night-stand behandelt.« Eine der Töchter hat er seit rund 14 Jahren nicht mehr gesehen. »Die Hilfe, die ich nicht finden und nicht erhalten konnte, habe ich im Oktober 2001 in Karlsruhe gegründet: Die Karlsruher Kreisgruppe des ›Väteraufbruch für Kinder‹«. Laut einer Studie vom Institut für soziale und kulturelle Arbeit in Nürnberg verlieren die Kinder in mindestens 40 Prozent aller Fälle innerhalb eines Jahres den Kontakt zu einem Elternteil. »Das bedeutet, dass es jährlich rund 120 000 betroffene Kinder und auch rund ebenso viele betroffene Väter gibt«, sagt Krieg. Sein Verein hat 170 Mitglieder – ein Viertel kommt aus der Ortenau. »Es wird höchste Zeit, dass Eltern gleichberechtigt behandelt werden«, sagt er. Denn: »Diskriminierend ist nicht nur für ledige Väter, dass ihnen erschwert wurde, an der Kindererziehung teilzuhaben. Es ist vor allem für die Kinder diskriminierend, die keinen Vater haben dürfen«.
»Bittere Pille«
So wie bei Klaus J. aus Kehl. Der 42-Jährige erzählt seine Geschichte öffentlich, um Männern Mut zu machen. Er erhofft sich von der Entscheidung aus Straßburg mehr Mitsprache bei der Erziehung seiner Tochter: Bisher muss er für sie zwar Unterhalt zahlen, hat aber keine Rechte

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»Ich bekomme nicht einmal Informationen über den Gesundheitszustand meines Kindes, wenn die Mutter das nicht will.« Sogar den Kontakt zur Tochter hat sie lange unterbunden.
»Im Sinne der Frauen«
Der Offenburger Norbert L. ist ebenfalls Mitglied im Karlsruher Verein. »Nachdem ich um mein Kind jahrelang gekämpft habe, kann ich jeden Vater verstehen, der sich diese Tortur nicht antut. Väter wenden sich ab und schlucken die bittere Pille«, sagt er. Es mag paradox klingen, aber das Urteil zum Väter-Sorgerecht ist auch ein Urteil im Sinne der Frauen. Das findet zumindest Krieg. Es schaffe Gleichberechtigung und breche mit dem merkwürdigen Ideal der deutschen Gesellschaft von einer Mutter, die für das Kindeswohl wichtiger ist als jeder andere. »Die Rolle der Mutter ist in Deutschland ideologisch überfrachtet. Sie stellt Frauen im Alltag vor Aufgaben, die fast nicht zu bewältigen sind«, so Krieg.
Und was sagen betroffene Verbände zum Urteil? Der Berufsverband deutscher Haushaltsführenden (DHB) sieht in dem Straßburger Urteil ein »neues, hoffnungsvolles Zeitalter anbrechen«. Aber: Von einem Urteil im Sinne der Frauen könne nicht gesprochen werden. »Jede Mutter ist ein Individuum und jede Beziehung zum Vater des unehelich geborenen Kindes ist anders«, findet Roswitha Meierhöfer, DHB-Landesvorsitzende und stellvertretende Präsidentin. Oft lägen schwerwiegende Gründe vor, wenn Jugendamt und Richter zum Wohl des Kindes beschließen, allein die Mutter entscheiden zu lassen.
Recht des Kindes
Auch der Verband katholischer Frauengemeinschaft befürwortet die neuen Väterrechte zwar. Geschäftsführerin Nicole Buchholz findet aber: »Wir sollten nicht vergessen, dass es beim Besuchsrecht um das Recht des Kindes auf den Kontakt bei Vater oder Mutter geht – nicht um das Recht des Erwachsenen am Kind«, sagt sie. Bei aller Diskussion ist für Norbert L. aber eines klar: Kinder brauchen beide Eltern – auch nach der Trennung. Und weil ledige Väter in Zukunft mit den Müttern auf eine Stufe gestellt werden und Verantwortung übernehmen können und müssen, profitieren vor allem die Kinder.

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